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  Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
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  Inhaltsverzeichnis
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  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht für Verbraucher
  4. Mietobjekt
  5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
  6. Miete und Zahlungsbedingungen
  7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  8. Obliegenheiten des Mieters
  9. Änderungen am Mietobjekt
  10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  11. Vertragliches Rücktrittsrecht
  12. Haftung
  13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  14. Räumung des Mietobjekts
  15. Anwendbares Recht
  16. Alternative Streitbeilegung
  1) Geltungsbereich
  1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Ingo Mario Bührmann 
  (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder 
  Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des 
  Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen 
  Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu 
  Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen 
  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine 
  natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei 
  Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen 
  beruflichen Tätigkeit handelt.
  2) Vertragsschluss
  2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen 
  Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen 
  Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
  2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-
  Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang 
  abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das 
  ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch oder per E-
  Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.
  2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
  - indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung 
  in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der 
  Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  - indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.
  Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt 
  zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme 
  des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen 
  und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. 
  Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt 
  dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine 
  Willenserklärung gebunden ist.
  2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird 
  der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach 
  Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) 
  übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den 
  Vermieter erfolgt nicht.
  2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der 
  Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. 
  Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem 
  Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und 
  Mausfunktionen korrigiert werden.
  2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und 
  automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm 
  zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser 
  Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat 
  der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von 
  diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt 
  werden können.
  3) Widerrufsrecht für Verbraucher
  Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den 
  Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die 
  Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  4) Mietobjekt
  Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters 
  ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website 
  des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und 
  Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
  5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
  5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des 
  Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei 
  frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell 
  vereinbart werden.
  5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem 
  von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten 
  Ort übergeben.
  6) Miete und Zahlungsbedingungen
  6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen 
  Instandhaltung und Instandsetzung.
  6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.
  6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des 
  Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. 
  Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs 
  erforderlich sind.
  6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes 
  vereinbart ist.
  6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten 
  wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.
  7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter 
  und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das 
  Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
  7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem 
  Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.
  8) Obliegenheiten des Mieters
  8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er 
  wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm 
  Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder 
  unbrauchbar gemacht werden.
  8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach 
  Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu 
  bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den 
  Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung 
  des Sachverhalts mitzuwirken.
  9) Änderungen am Mietobjekt
  9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der 
  Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie 
  für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts 
  nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen 
  rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser 
  Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
  9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen 
  Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des 
  Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
  10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum 
  vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen 
  Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden 
  Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, 
  Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang 
  zum Mietobjekt zu gewähren.
  10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich 
  anzuzeigen.
  10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des 
  Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit 
  Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum 
  Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht 
  unbillig verweigern.
  10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung 
  des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende 
  Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem 
  Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie 
  vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete 
  Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine 
  Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
  10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne 
  Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es 
  sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren 
  Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen 
  Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere 
  im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, 
  und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
  11) Vertragliches Rücktrittsrecht
  11.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem 
  Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein 
  Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter 
  zu zahlen:
  - bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,
  - 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,
  - 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,
  - 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
  - ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,
  - am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.
  11.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim 
  Vermieter.
  11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei 
  überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
  12) Haftung
  12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen 
  Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist 
  ausgeschlossen.
  12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen 
  und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie 
  folgt:
  12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf 
  den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender 
  Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der 
  Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren 
  Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf 
  deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
  12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des 
  Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der 
  vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters 
  mitgeteilt.
  13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
  13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 
  BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur 
  außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
  14) Räumung des Mietobjekts
  14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in 
  ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu 
  entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber 
  und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden 
  oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
  14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter 
  für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu 
  bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der 
  Vermieter ausdrücklich vor.
  15) Anwendbares Recht
  Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik 
  Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte 
  Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher 
  seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  16) Alternative Streitbeilegung
  Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer 
  Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
 
 
   
   
 
 
  
 
 
  
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