Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Mietobjekt
5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
6. Miete und Zahlungsbedingungen
7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen am Mietobjekt
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Vertragliches Rücktrittsrecht
12. Haftung
13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14. Räumung des Mietobjekts
15. Anwendbares Recht
16. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Ingo Mario Bührmann
(nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder
Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des
Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen
Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen
Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-
Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang
abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das
ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch oder per E-
Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung
in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der
Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt
zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme
des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen
und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt
dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine
Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird
der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach
Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief)
übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den
Vermieter erfolgt nicht.
2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der
Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem
Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigiert werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm
zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser
Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat
der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von
diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt
werden können.
3) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Mietobjekt
Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters
ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website
des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des
Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei
frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell
vereinbart werden.
5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem
von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten
Ort übergeben.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen
Instandhaltung und Instandsetzung.
6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.
6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des
Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs
erforderlich sind.
6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten
wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.
7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter
und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das
Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem
Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.
8) Obliegenheiten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er
wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm
Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder
unbrauchbar gemacht werden.
8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach
Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu
bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den
Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung
des Sachverhalts mitzuwirken.
9) Änderungen am Mietobjekt
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der
Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie
für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts
nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen
rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser
Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des
Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden
Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln,
Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang
zum Mietobjekt zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des
Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit
Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum
Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht
unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung
des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende
Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie
vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete
Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine
Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es
sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren
Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen
Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere
im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist,
und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Vertragliches Rücktrittsrecht
11.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem
Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein
Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter
zu zahlen:
- bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,
- 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,
- 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,
- 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
- ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,
- am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.
11.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Vermieter.
11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei
überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
12) Haftung
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen
Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen
und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie
folgt:
12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender
Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der
Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der
vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters
mitgeteilt.
13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
14) Räumung des Mietobjekts
14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in
ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu
entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber
und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden
oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter
für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu
bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der
Vermieter ausdrücklich vor.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus
Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Kundeninformationen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Mietobjekt
5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
6. Miete und Zahlungsbedingungen
7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an
Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen am Mietobjekt
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters
bei Mängeln
11. Vertragliches Rücktrittsrecht
12. Haftung
13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14. Räumung des Mietobjekts
15. Anwendbares Recht
16. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
"AGB") des Ingo Mario Bührmann (nachfolgend
"Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit
dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des
Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit
wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des
Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen
Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens
des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines
verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages
durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website
des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular
abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den
Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich
verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das
ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das
Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem
Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb
von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche
Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in
Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der
Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich
ist, oder
- indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung
auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt
der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der
vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur
Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der
Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und
endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die
Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das
Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an,
so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass
der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden
ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-
Buchungsformular des Vermieters wird der Vertragstext
nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und
dem Mieter nach Absendung von dessen Vertragserklärung
in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine
darüber hinausgehende Zugänglichmachung des
Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-
Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine
Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle
Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in
einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort
mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen
korrigiert werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die
deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden
in der Regel per E-Mail und automatisierter
Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen,
dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-
Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse
die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden
können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von
SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder
von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten
Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Mietobjekt
Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung
auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung
bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der
Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den
dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen
Lage.
5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen
Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters
ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können
mit dem Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder
verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung,
individuell vereinbart werden.
5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der
Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu
bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor
vereinbarten Ort übergeben.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung
des Mietobjekts sowie für dessen Instandhaltung und
Instandsetzung.
6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall
werden nicht gesondert berechnet.
6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen
und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu
vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des
vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus
zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen
unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der
Website des Vermieters angegeben werden.
7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an
Dritte
7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur
ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von
ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten
Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich
vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht
berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten
zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu
vermieten.
8) Obliegenheiten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln
und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im
Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.
Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert
oder unbrauchbar gemacht werden.
8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig
zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses
an den Vermieter oder einen von diesem hierzu
bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des
Schlüssels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich
hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer
Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
9) Änderungen am Mietobjekt
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am
Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung
dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur
vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar
sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des
Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat
den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im
Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter
aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese
vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den
Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter
auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand
wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters
bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die
Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu
erforderlichen Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die
entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen
Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln,
Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist
der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu
gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel,
Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie
Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist
dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne
Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der
Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine
Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen
Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter
ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben
wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,
wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter
verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird,
wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine
Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind
ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des
Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder
vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass
die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren
Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels
haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben
unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von
Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des
Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt
ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar
dokumentiert wurden.
11) Vertragliches Rücktrittsrecht
11.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in
Textform gegenüber dem Vermieter abzugebende
Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein
Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende
Entschädigungen an den Vermieter zu zahlen:
- bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der
Gesamtmiete,
- 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,
- 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,
- 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
- ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,
- am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.
11.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Vermieter.
11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein
Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht
entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger
als die Pauschale.
12) Haftung
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters
nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen
vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
Aufwendungsersatz wie folgt:
12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund
uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit
diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz.
12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der
Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung
des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters
ausgeschlossen.
12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im
Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und
endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des
Vermieters mitgeteilt.
13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an
den Mieter.
13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen
Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das
Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Textform (z. B. E-Mail).
14) Räumung des Mietobjekts
14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der
Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu
verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu
entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter
zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung
bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am
Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der
Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der
Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins
entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung
eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der
Vermieter ausdrücklich vor.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern
gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem
Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-
Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch
bereit.
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